Holzfeuerstätte - Klimawert

Direkt zum Seiteninhalt
Themendirektwahl

Einsamkeit




Wohnmobil

Wärmepumpe
E-Mobilität


CO2" Bremsen

TIP:   Welches

Elektro-Fahrrad

Autonom Strom
Holzfeuerstätte
Am besten gleich den Fachmann fragen

Ratgeber Heizen: Diese Regelungen müssen Besitzer von Holzfeuerstätten beachten


Da Ofenbauer gut ausgebucht sind, empfiehlt sich für Besitzer älterer Öfen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung. So bleibt ausreichend Zeit, die individuell passende Lösung zu finden.  Foto: DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de
(DJD). Fossilen Brennstoffen droht mittel- bis langfristig das Aus, sie sollen durch regenerative Energieträger mit besserer CO2-Bilanz ersetzt werden. Neben Solartechnik und Wärmepumpen spielen Holzfeuerstätten dabei eine Schlüsselrolle. Bei den Emissionen der Öfen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) hat der Gesetzgeber mit der Bundesimmissionsschutzverordnung die Grenzwerte stufenweise verschärft. Das Ziel ist, alte Geräte, die die Anforderungen nicht erfüllen, zu definierten Fristen stillzulegen, sie nachzurüsten oder durch neue, emissionsärmere mit höheren Wirkungsgraden zu ersetzen.

Nächste Frist endet am 31. Dezember 2024
Für Besitzer älterer Öfen ist der 31. Dezember 2024 wichtig. Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden und zwischen Januar 1995 und März 2010 eingebaut wurden, den Vorgaben der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, Stufe 2, entsprechen. Öfen, die die geforderten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht erfüllen, müssen stillgelegt oder können für einen Weiterbetrieb nachgerüstet werden, wenn dies technisch möglich ist. Ob sich dies lohnt oder besser gleich ein moderner Ofen eingebaut wird, sollte man mit dem Ofen- und Luftheizungsbauer besprechen. Unter www.kachelofenwelt.de gibt es Adressen von Ofenbauern in der Nähe. Bezirksschornsteinfeger überprüft die Werte

Als Besitzer eines Ofens muss man dem Bezirksschornsteinfeger bei seiner routinemäßigen und angekündigten Feuerstättenschau den Nachweis erbringen, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. Entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ können die Abgaswerte gemessen werden. Bei Fragen kann man sich auch an den Ofen- und Luftheizungsbauer wenden. Das am Ofen angebrachte Typenschild verrät das Alter der Anlage. Ist dieses Schild nicht mehr vorhanden, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Für die Ermittlung der Werte des jeweiligen Ofenmodells kann man eine Datenbank unter www.cert.hki-online.de nutzen.

Beratung durch Ofen- und Luftheizungsbauer rechtzeitig vereinbaren
Da Ofenbauer gut ausgebucht sind, empfiehlt sich für Besitzer älterer Öfen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung. So bleibt ausreichend Zeit, die individuell passende Lösung zu finden. Zudem kennt der Fachmann die Ausnahmeregelungen für Öfen mit "Bestandsschutz", etwa wenn ein Gebäude allein durch eine Feuerstelle beheizt wird.

Neben Solartechnik und Wärmepumpen spielen moderne Holzfeuerstätten eine Schlüsselrolle für eine unabhängige, nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung.
Foto: DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de/Kaufmann Keramik

Beim Heizen mit Holz sollte man sich auf den neuesten gesetzlichen Stand bringen. Moderne Holzfeuerstätten halten die entsprechenden Grenzwerte allerdings problemlos ein.
Foto: DJD/GVOB/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod


Bei Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid hat der Gesetzgeber die Grenzwerte stufenweise verschärft. Moderne Holzfeuerstätten halten diese Grenzwerte problemlos ein.
Foto: DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de/Kaufmann Keramik
Auch gewisse Öfen mit eingemauerten Ofeneinsätzen zählen dazu, ebenso historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor 1950 installiert wurden. Diese Geräte dürfen weiterbetrieben werden.
Impressum      Kontakt
10 Tipps für den Wechsel zu einem grünen Stromanbieter     --Click
Zurück zum Seiteninhalt